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Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich willkommen auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V.! Was dürfen Sie erwarten?

Die DGfR ist eine wissenschaftliche Vereinigung. Ihr Ziel besteht darin, die Entwicklung des deutschen und internationalen Reiserechts zu fördern. Dies geschieht durch wissenschaftlichen Austausch, den jährlichen Reiserechtstag, Präsenz auf der ITB, aber zum Beispiel auch durch die Vergabe von Förderpreisen. Viele Entwicklungen und Informationen können Sie in der Zeitschrift ReiseRecht aktuell nachvollziehen.

Beratung im Einzelfall finden Sie dagegen nicht. Aber dafür stellen wir Ihnen eine Reihe von Informationen zur Verfügung, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen.

Für konkrete Rechtsfragen empfehlen wir, ergänzend zu hier gegebenen Informationen unbedingt fachlichen Rat durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, einen Verbraucherschutzverein, einen Industrieverband etc. zu suchen. Anderenfalls drohen unter Umständen rechtliche Nachteile im Einzelfall.

Für Mitglieder bieten wir unter anderem eine reiserechtliche Urteilsdatenbank mit knapp 2.000 Entscheidungen.

Darüber hinaus gibt es eine Anwaltsdatenbank, die Ihnen bei der Auswahl der richtigen Beraterin bzw. des richtigen Beraters behilflich sein kann.

Viel Erfolg beim Studium unserer Seiten und vielen Dank für Ihren Besuch!

Ihr

Ansgar Staudinger

Präsident

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Der 31. Reiserechtstag findet vom 29. bis 30.09.2023 an der SFU Wien, Freudplatz 3/E306, A-1020 Wien statt.

Einladung, Programm, Anmeldung etc finden Sie hier: Reiserechtstag 2023

Gerne möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass nunmehr die Möglichkeit besteht, für die Fachanwaltschaft Verkehrsrecht, 5 Stunden nach § 15 deFAO anrechnen zu lassen. Rechtswanwaltsanwärter können eine Approbation von zwei Halbtagen bei der RAK beantragen.