Aktuelle Auslobung

Förderpreis 2026 für Promotionsarbeiten zu Reise- und Tourismusrecht

die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR) [bald: Gesellschaft für Reise- und Tourismusrecht e.V. (GfRT)] fördert entsprechend ihrer Satzung die Entwicklung des deutschen, europäischen und internationalen Reise- und Tourismusrechts, unter anderem durch die Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten.

Im jährlichen Wechsel wird daher der Förderpreis der DGfR/GfRT alternierend für Promotions- und Masterarbeiten im deutschsprachigen Raum vergeben. Die Verleihung des Preises wird jeweils auf dem Reiserechtstag der DGfR/GfRT vorgenommen, der in diesem Jahr am 25. und 26. September 2026 in Goslar stattfinden wird.

Der einmal zu vergebende Preis ist für Promotionsarbeiten mit einem Geldbetrag von EUR 1.000,- dotiert. Die Versteuerung des zuerkannten Förderpreises hat durch den prämierten Bewerber / die prämierte Bewerberin zu erfolgen.

Dem prämierten Bewerber / der prämierten Bewerberin kann auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Arbeit und die Thesen daraus dem Reiserechtstag auf Einladung vor Ort zu präsentieren. Darüber hinaus kann in Absprache mit den Herausgebern dem prämierten Bewerber / der prämierten Bewerberin angeboten werden, eine Zusammenfassung der Arbeit in der Zeitschrift Reiserecht aktuell (RRa) zu publizieren.

Wer wird prämiert?

Absolventen und Absolventinnen von Universitäten und Hochschulen im deutschsprachigen Raum für Ihre Promotionsarbeit

Was wird im Jahr 2026 prämiert?

Promotionsarbeiten zu Fragen des deutschen oder europäischen Reise- und Tourismusrechts in deutscher oder englischer Sprache.

Was ist einzusenden und welche Fristen sind zu beachten

Der Bewerber / Die Bewerberin hat jeweils als pdf-Datei 

(i)           die approbierte (angenommene und positiv bewertete) Arbeit und

(ii)         einen überblicksartigen Lebenslauf

bis 15.06.2026 per E-Mail einzureichen. Andere oder zusätzliche Dokumente werden nicht berücksichtigt. Die Approbation der Arbeit darf zu diesem Tag nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Wer nimmt die Auswahl vor?

Die Auswahl der Arbeit nimmt eine vierköpfige Fachjury der DGfR/GfRT vor. Der Bewerber / Die Bewerberin wird rechtzeitig vom Ergebnis per E-Mail informiert. Die DGfR/GfRT und die Jury behalten sich vor, den Förderpreis zu teilen oder auch gar nicht zu vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wo sind die Arbeiten einzureichen?

Die Unterlagen sind bei der Gesellschaft ausschließlich per E-Mail an <foerderpreis@dgfr.de> einzureichen.

Der Bewerber / Die Bewerberin erklärt sich durch die Einsendung mit der Verarbeitung seiner / ihrer persönlichen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Förderpreises einverstanden. Der Bewerber / Die Bewerberin erklärt sich durch die Einsendung auch einverstanden, dass im Falle einer Prämierung sein / ihr Name und die grundlegenden Daten der prämierten Arbeit (Thema, Universität, Hochschule etc) veröffentlicht werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an <foerderpreis@dgfr.de>.