Förderpreis
DGfR-Förderpreis 2025 für Promotions- und Masterarbeiten
Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) e.V. fördert entsprechend ihrer Satzung die Entwicklung des deutschen und europäischen Reiserechts.
Im jährlichen Wechsel wird daher der Förderpreis der DGfR für Promotions- und Masterarbeiten alternierend vergeben. Die Verleihung des Preises wird jeweils auf dem Reiserechtstag der DGfR vorgenommen, der in diesem Jahr am 12./13. September 2025 im Clayton Hotel in Düsseldorf stattfinden wird.
Der Preis wird für eine Doktorarbeit oder eine Masterarbeit neben einem Geldpreis mit einer Einladung zur Verleihung am Reiserechtstag und der Möglichkeit der Präsentation vor einem Fachpublikum dotiert. Im Jahr 2025 wird der Förderpreis für Masterarbeiten - also Abschlussarbeiten eines Master- oder Magisterstudiums – zu Fragen des deutschen oder europäischen Reise- und Tourismusrechts ausgeschrieben. Der Preisträger wird zu Verleihung zum Reiserechtstag der DGfR am 12. und 13. September in Düsseldorf eingeladen.
Der Bewerber / die Bewerberin wird im Fall einer Prämierung zur Verleihung nach Düsseldorf mit einer Übernachtung eingeladen.
Der einmal zu vergebende Preis ist mit einem Geldbetrag von EUR 500,- für Masterarbeiten dotiert. Dem prämierten Bewerber / der prämierten Bewerberin kann auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Arbeit und die Thesen daraus dem Reiserechtstag auf Einladung vor Ort zu präsentieren. Darüber hinaus kann in Absprache mit den Herausgebern dem prämierten Bewerber / der prämierten Bewerberin angeboten werden, die Publikation einer Zusammenfassung der Arbeit in der Zeitschrift Reiserecht aktuell (RRa) zu ermöglichen.
Die Versteuerung des zuerkannten Förderpreises hat durch den prämierten Bewerber / die prämierte Bewerberin zu erfolgen.
Wer wird prämiert?
Masterarbeiten, also Abschlussarbeiten eines Master- oder Magisterstudiums – zu Fragen des deutschen oder europäischen Reise- und Tourismusrechts.
Was wird im Jahr 2025 prämiert?
Masterarbeiten, also Abschlussarbeiten eines Master- oder Magisterstudiums – zu Fragen des deutschen oder europäischen Reise- und Tourismusrechts.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Bewerber / Die Bewerberin hat
(i) die approbierte (angenommene und positiv bewertete) Arbeit und gesondert
(ii) einen überblicksartigen Lebenslauf
jeweils als pdf per E-Mail bis 16.06.2025 einzureichen.
Andere oder zusätzliche Dokumente werden nicht berücksichtigt. Die Approbation der Arbeit darf zu diesem Tag nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Wer nimmt die Auswahl vor?
Die Auswahl der Arbeit nimmt eine mehrköpfige Fachjury der DGfR vor. Der Bewerber / Die Bewerberin werden rechtzeitig vom Ergebnis per E-Mail informiert. Die DGfR und die Jury behalten sich vor, den Förderpreis zu teilen oder auch gar nicht zu vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wo sind die Arbeiten einzureichen?
Die Arbeiten sind bei der Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e. V. ausschließlich per
per E-Mail an: <geschaeftsstelle@dgfr.de> einzureichen.
Der Bewerber / Die Bewerberin erklärt sich durch die Einsendung mit der Verarbeitung seiner / ihrer persönlichen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Förderpreises einverstanden. Der Bewerber / Die Bewerberin erklärt sich durch die Einsendung auch einverstanden, dass im Falle einer Prämierung sein / ihr Name und die grundlegenden Daten der prämierten Arbeit (Thema, Universität, Hochschule etc.) veröffentlicht werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit gerne per E-Mail an die Geschäftsstelle der DGfR.
Wir bitten höflichst darum, diese Ausschreibung in Ihrem Fachbereich in geeigneter Form publik zu machen und zu verbreiten. Wir danken für Ihre erhofften freundlichen Bemühungen.