2009

Förderpreis der DGfR des Jahres 2009

Preisträgerin: Frau Natalie Hölzl

Diplomarbeit: "Notwendigkeit eines Insolvenzschutzes von Luftfahrtunternehmen und mögliche Modelle einer Absicherung"

Laudatio zur Verleihung des 7. Förderpreises der DGfR in Münster am 25.09.2009

Von Prof. Dr. Ernst Führich, Fachhochschule Kempten

Sehr geehrte Damen und Herren, 

es ist mir eine große Freude, diese Laudatio zur Verleihung des 1. Förderpreises Recht und Tourismus im Jahre 2009 halten zu dürfen. Zuerst möchte ich mich im Namen der Jury bei Ihnen bedanken, dass zur Förderung der Rechtstatsachenforschung an Hochschulen mit Tourismus-Ausbildung dieser Förderpreis ausgelobt wird. Dadurch legen wir im Rahmen der Förderung des Reiserechts durch die Gesellschaft nicht nur den Focus auf die wissenschaftliche Durchdringung unseres Rechtsgebiets durch Dissertationen. Mit diesem Preis wächst sicherlich das Interesse der künftigen Managerinnen und Manager in der Touristik, welche wir an den Hochschulen ausbilden, an den besonderen ökonomischen Fragestellungen zwischen Reiserecht und der Touristik. 

Danken möchte ich auch den weiteren Jury-Mitgliedern Frau Jutta Zedelmaier und Herrn Dr. Ralph Müller-Bidinger für ihren Einsatz. Übereinstimmend kam die Jury zum Ergebnis, dass die eingereichte Arbeit der Preisträgerin zu prämieren ist. 
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis 2009 der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht wird Frau Natalie Hölzl für ihre in diesem Frühjahr abgegebene Diplomarbeit an der Hochschule Kempten im Studiengang Tourismus-Management mit dem Titel: "Notwendigkeit eines Insolvenzschutzes von Luftfahrtunternehmen und mögliche Modelle einer Absicherung". 

Die Preisträgerin befasste sich angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage der Airlines mit einem Thema von größter Aktualität. So wird dargestellt, dass der Rückgang des Passagieraufkommens, insbesondere durch die Folgen der Finanzkrise, aber auch die Kostenexplosion des Treibstoffpreises den Fluggesellschaften weltweit schwer zu schaffen macht. So kam es nach den Recherchen der Arbeit alleine in Europa von 2007 bis 2008 zu zehn Insolvenzen, ohne dass der gezahlte Flugpreis der Kunden gesetzlich abgesichert ist. 

Im ersten Teil der Arbeit hat die Preisträgerin einen Überblick über die rechtlichen, marktseitigen und politischen Rahmenbedingungen der Luftfahrtbranche sowie über die rechtlichen Grundlagen eines Insolvenzschutzes recherchiert. Danach behandelt die Preisträgerin die divergierenden Interessen bei der Frage einer Insolvenzsicherung. Bedürfnisse der traditionellen und der Billig-Fluglinien, die Interessen der Verbraucher und Geschäftsreisenden, der Versicherungen, der Branchen- und Verbraucherverbände sowie die Haltung der staatlichen und europäischen Institutionen prallen hart aufeinander und werden durch eine Umfrage analysiert. Wer will auch verdenken, dass es bezüglich der Absicherung des Flugpreises und der Rettung von Mitwerbern zwischen den Fluglinien und Billiganbietern keine Solidarität gibt. Exemplarisch werden im Anschluss die Rechtsfolgen einer Insolvenz in den Staaten Deutschland, USA und Spanien dargestellt, um schließlich zur Frage zu kommen, welche Absicherungsmodelle sich weltweit für Insolvenzen entwickelt haben und ob das Absicherungsmodell der deutschen Reiseveranstalter als Vorbild dienen kann. 

Im Ergebnis stellt die Preisträgerin ein großes Insolvenzrisiko des Fluggastes durch die ungesicherte Vorauszahlung des Flugpreises fest. Der Kunde hat in den untersuchten Staaten nur geringe Möglichkeiten einer Erstattung des Preises, da die Insolvenzgesetzgebung stark divergiert, die Kommission der EU in dieser Frage fast paralysiert erscheint, Hilfsmaßnahmen der Wettbewerber nur die weitere Beförderung und nicht den Flugpreis betreffen, aber auch der Widerruf der Betriebsgenehmigung durch staatliche Stellen keine für den Fluggast befriedigende Lösung darstellt. Privatwirtschaftliche Absicherungsmodelle erscheinen ihr aufgrund der Versicherungsbedingungen meistens keine wirkliche Alternative. Daher schlägt die Preisträgerin den baldigen Erlass einer verbindlichen EU-Verordnung für Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft vor, welche Mindeststandards enthalten, aber das Sicherungssystem wie eine Poollösung den Mitgliedsstaaten überlassen sollte. 

Die Preisträgerin hat nach dem Fachabitur, eine staatliche Dolmetscherprüfung in Spanisch und Englisch absolviert, vielfältige touristische Erfahrungen bei der Tourist-Information in Weiden, der Flughafen GmbH München im Marketing, bei touristischen Leistungsträgern in Spanien und Mexiko gesammelt, um dann in diesem Sommer ihr Studium an der Hochschule Kempten abzuschließen. 

Wir gratulieren Frau Hölzl zu ihrer Diplomarbeit und wünschen ihr beruflich und persönlich alles Gute.