2015

Reiserechtsförderpreis der DGfR an Tobias Eberharter

Der Förderpreises Reiserecht der Deutschen Gesellschaft Reiserecht DGfR wurde am 18.9.2015 anlässlich
des 23. Reiserechtstages in Mainz an Herrn Mag. Tobias Eberharter verliehen.  Die Jury mit Prof. Dr. Ernst Führich,
Dr. Kressel (TUI) und RA Ralf Bidinger-Müller würdigte die hervorragende Abschlussarbeit zur Erlangung des
akademischen Titels „magister iuris“ an der Universität Salzburg mit dem mit 500 Euro dotierten Preis.
 
Der Preisträger behandelte „ Das Konzept der Ansprüche aus den Europäischen Passagierrechte-Verordnungen
unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes” und wurde von Ass.-Prof. Dr. Stephan Keiler betreut.
Prof. Führich betonte in seiner Laudatio, dass der Preisträger die rechtlichen Rahmenbedingungen
der Schaffung eines harmonischen Systems der EU-Passagierrechte herausgearbeitet und und das besondere
Interesse der verschiedenen Verkehrträgern an gleichen Marktbedingungen in der Union erkannt hat.
So kommt Eberharter zum Ergebnis einer Schlechterstellung der Luftverkehrsunternehmen im Wettbewerb
gegenüber den anderen Verkehrsträgern Bahn, Bus und Schiff. So weist er darauf hin, dass sich die Entschädigung
bei Verspätung und Annullierung bei Bahn, Bus und Schiff am Reisepreis orientiert, während die Ausgleichszahlung
beim Flug ticketunabhängige Pauschalzahlungen von 250  bis zu 600 Euro vorsieht.