Workshop #1
DGfR Online Workshop #1 fand statt am
Montag, 05.12.2022, 16:30 – 18:00
Rücktritt vom Pauschalreisevertrag: Relevanz von nach dem Rücktritt eintretenden Umständen insbesondere in der Pandemie
Mehrere aktuelle Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH thematisieren im Zusammenhang mit dem Rücktritt einer Partei wegen der Covid-19-Pandemie die Frage, ob Umstände, die erst nach einer Rücktrittserklärung auftreten, dennoch bei der Beurteilung des Rücktrittsgrundes (unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände) zu berücksichtigen sind. Solche Umstände können etwa eine nationale Reisewarnung, eine Einstufung als Risikogebiet durch eine nationale oder internationale Gesundheitsbehörde, Ein- oder Ausreisebeschränkungen sowie – im Falle eines Rücktritts durch den Reiseveranstalter – auch eine nachfolgende Hinderung an der Erfüllung durch den Reiseveranstalter sein.
Diese Frage lotet insbesondere die Grenze der Vorgaben der vollharmonisierenden Reise-RL 2015/2302/EU (Art 4, ErwGr 5 RL; Art 114 AEUV) und der Vertragsrechtsautonomie der Mitgliedstaaten (Art 2 Abs 3 RL) aus.
Zivilrechtsdogmatisch ist der Rücktritt ein Gestaltungsrecht, mit welchem das Vertragsverhältnis durch Zugang der Rücktrittserklärung ex nunc beendet wird. Inwieweit eine sog „Auslauffrist“ bis zum vereinbarten Reisebeginn durch den Zurücktretenden möglich wäre, ist ebenso unklar wie die Konsequenzen etwaiger für den eigenen Rechtsstandpunkt negativer neuer Umstände.
Offen ist auch die Frage, ob die Umstände für einen Rücktritt des Reiseveranstalters ebenso relevant und zu beurteilen sind, wie beim Rücktritt des Reisenden.
Einleitend wurden zwei kurze Rechtsansichten präsentiert:
Ansgar Staudinger zum rechtlichen Rahmen.
Uni Bielefeld Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht
Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, und der DGfR und einer der Herausgeber der RRa
Florian Dukic zur Veranstaltersicht.
General Counsel bei FTI, nunmehr geschäftsführender Partner der Rechtsanwaltskanzlei Noll | Hütten | Dukic in München und vertritt die Anbieterseite
Weiterführende Quellen (verlinkt):
OGH Vorlagebeschluss 25.01.2022, 8 Ob 130/21 – Rs C-193/22 (TR und UQ/FTI Touristik) gestrichen 08.08.2022
BGH Vorlagebeschluss 02.08.2022, X ZR 53/21 – Rs C-584/22 (QM/Kiwi Tours)
BGH Aussetzungsbeschluss 30.08.2022, X ZR 3/22